Offenlegungspflichtig und damit politische Akteurinnen bzw. Akteure im Sinne der Vorschriften über die Transparenz in der Politikfinanzierung sind: – Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung (Art. 76b BPR) – Kampagnenführende als natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, inkl. gemeinsam Kampagnenführende (Art. 76c BPR) |
Bei Fragen zum Anmeldeprozess sowie zum Antrag zur Registrierung steht Ihnen die EFK per E-Mail zur Verfügung.