Transparenz bei der Politikfinanzierung – Anmeldung zur Registrierung als politische Akteurin bzw. politischer Akteur
Durch den Bundesratsentscheid vom 24. August 2022 wurde die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als zuständiges Amt für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung für die Transparenz bei der Politikfinanzierung bezeichnet. Die EFK stellt das elektronische Register zur Verfügung, über welches die Offenlegungen gemeldet, abgelegt und veröffentlicht werden.
Wie kann ich mich als politische Akteurin/politischer Akteur registrieren?
Das Vorgehen zur Registrierung ist folgendermassen gestaltet:
- Zur Registrierung anmelden: Wählen Sie das zutreffende Formular und melden Sie sich bei der EFK an (Formular Natürliche Personen, Formular Juristische Personen und Personengesellschaften, Formular Gemeinsame Kampagnenführung).
- Antrag auf Registrierung ausfüllen: Nach der Überprüfung Ihrer Angaben durch die EFK erhalten die politischen Akteurinnen und Akteure auf dem Postweg den Antrag zur Registrierung. Mit diesem können die Akteurinnen und Akteure auch Benutzerinnen und Benutzer melden, welche in ihrem bzw. seinem Namen die Daten im elektronischen Melderegister erfassen dürfen. Mit dem Antragformular erhalten Sie ein Begleitschreiben, die allgemeinen Grundsätze für die Registrierung sowie eine Checkliste mit den benötigten Dokumenten.
- Antrag und nötige Unterlagen an EFK retournieren: Das Antragsformular zur Registrierung muss handschriftlich unterzeichnet werden. Zusammen mit den verlangten Unterlagen zur Identifizierung senden Sie es bitte im voradressierten Antwortumschlag an die EFK.
- Über Link auf elektronisches Melderegister zugreifen: Wenn die Validierung des Antrags durch die EFK erfolgreich war, erhalten die auf dem Antrag angegebenen Benutzerinnen und Benutzer der politischen Akteurinnen und Akteure eine E-Mail mit dem Link zum elektronischen Melderegister.
Die Registrierung als politische Akteurin bzw. politischer Akteur erfolgt einmalig und bleibt bis zum Widerruf aktiv.
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